Wondershare Flash Gallery Factory 5.2.0

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Wondershare Flash Gallery Factory es una poderosa herramienta fácil de usar para crear impresionantes presentaciones de diapositivas Flash a partir de sus imágenes de fotos, mezcladas con música, transiciones, imágenes prediseñadas y plantillas especiales de álbumes de fotos. Con este software Flash Slideshow, puede tomar sus propias fotos digitales y música, y convertirlos fácilmente en una atractiva presentación de diapositivas Flash o álbum de fotos Flash en minutos para compartir sus recuerdos especiales con sus amigos y familiares. Características principales: 1. Soporta todos los principales formatos de imagen / audio. 2. Más de 40 plantillas flash bien diseñadas incluidas con la compra. 3. Elija entre una transición impresionante. 4. Decorar con texto, efectos, clip art, sonido divertido. 5. Comparta las presentaciones de diapositivas en el sitio web, MySpace, Blog, etc. 6. Soporte en línea rápido y útil. 7. Añadir hasta 400 imágenes y audio de música ilimitada en un proyecto. 8. Agregue hipervínculo de texto/imagen para una sola diapositiva o presentación de diapositivas completa. 9. Añadir algunos efectos decorativos flash para la presentación de diapositivas. 10.So fácil de usar, ¡no se requiere experiencia Flash!

historial de versiones

  • Versión 5.2.0 publicado en 2011-04-12

    EULA - Contrato de licencia de usuario final



    "Wondershare Flash Gallery Factory" Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erkl'ren Sie Ihr Einverst-ndnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht einverstanden sein, d'rfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf "Lizenznehmer" genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einr-umung der Nutzungsrechte. http://www.wondershare.de ES gelten die Allgemeinen Gesch-ftsbedingungen der Wondershare UG & Co. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG & Co. Der Lizenznehmer erh-lt damit das nicht ébertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Software jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung erfolgt der CD-ROM, DVD oder durch Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartnern. Der Lizenznehmer sombrero dabei keinen Anspruch auf éberlassung des Quellcodes oder Quellprogramms. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien lediglich eine Leistungsbeschreibung. Es besteht kleine Garantie éber den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich gesch-ttzt. Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG & Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen lediglich zur Nutzung áberlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software f'r den vereinbarten Zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Geréte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgef-hrt wird, m'ssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschr-nkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Anzahl von Installationen bzw. Arbeitspl-tzen. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zul-ssig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datentr-ger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien allen Datentr-gern, Festplatten und Rechnern l'scht. Dies muss der Wondershare UG & Co.KG zuvor schriftlich best-tigt werden. Eine Weitergabe ist in der Folge nur gestattet, wenn die Wondershare UG & Co. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weitere Verwertung, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG & Co. (9) Eine éffentliche Pr'stentation oder Nutzungszug-nglichmachung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG & Co. (10) Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollst-ndiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die dem Lizenznehmer einger-umten Nutzungsrechte k-nnen jederzeit von der Wondershare UG & Co. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch den Lizenznehmer nicht vollst-ndig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA vereinbarten Bestimmungen einsetzt. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behand Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Registrierungsdaten an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu ver-ffentlichen oder zu verbreiten. Ebenso ist eine Vervielf-ltigung der Registrierungsdaten strengstens untersagt. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter uner besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, sofern die Software zu Dienstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG & Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrl-ssigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht m'gglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlie-en. Fér die vollst-ndige Fehlerfreiheit der Programme kann daher keine Gew-hrleistung ébernommen werden. KG keine Gew-hr daf-r, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gengen. (3) Eine Haftung gegen-ber Unternehmen erfolgt nur f'r einfache Fahrl'ssigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die He der Haftung erfolgt nur bis maximal zum Anschaffungswert der Software. (4) Diese Haftungseinschr-nkungen gelten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht f'r Schéden am Leben, K'rper oder der Gesundheit des Lizenznehmers. Im ébrigen gilt die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegen gesetzlicher Bestimmungen ist nicht gestattet. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers eine Gef-hrdung an Leben, K'rper und Gesundheit bei sich selber und Dritten auszuschlie-en. (6) Generell bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung durchzuf-hren. Generell sollte der Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Vertr-gzkeit mit seiner Systemkonfiguration hin áberpr-fen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) énderungen und Erg-nzungen dieser Nutzungsbedingungen bed-rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, por lo que ber-hrt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im ébrigen nicht. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. El fér alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena festgelegt.

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