WOGRA ERP für Linux 1.0.9

Licencia: Prueba gratuita ‎Tamaño del archivo: 42.85 MB
‎Calificación de usuarios: 4.4/5 - ‎5 ‎Votos

WOGRA ERP es un ERP y software de facturación para Linux que es fácil de usar y muy cómodo. El usuario puede crear fácilmente nuevos pedidos, facturas, ofertas y suscripciones. Pueden añadir artículos, clientes y suministradores y gestionarlos. Este software es un sistema multiusuario que se puede utilizar con una base de datos relacional como MySQL o PostgeSQL. También se puede utilizar como un sistema singleuser con una base de datos sqlite. También es multi client capaz.

historial de versiones

  • Versión 1.0.9 publicado en 2010-01-24
    Kleineres Bugfix und Erweiterungsrelease. Eine énderungsbeschreibung finden Sie unter Erweiterungen und Verbesserungen auf unserer Homepage.

Detalles del programa

Cluf

EULA - Contrato de licencia de usuario final

Pr'ambel Dieser Softwaremietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (als registrierter Anwender im eigenen Namen oder als registrierter Vertreter im Namen eines Unternehmens) und dem Lizenzgeber. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die éberlassung von Software unabh-ngig davon, ob diese auf einem Datentr-ger oder zum Download aus einem Computernetzwerk bereitgestellt wird. I Definitionen Lizenzgeber: Tecnologías WOGA UG (haftungsbeschr-nkt) & CO. Auf dem Lluvia 2, 86150 Augsburgo Deutschland im Folgenden: Tecnologías WOGA Software: Der Begriff "Software" schlie-t die Computersoftware, die diesbez-gglichen Medien, Druckmaterialien, Anwendungsdokumentation, elektronische Betriebsanleitungen sowie Online-Betriebsanleitungen mit ein. Vom Begriff "Software" sind, soweit die nachfolgenden Regelungen nicht ausdr-cklich etwas anderes zu erkennen geben, auch die zu einer Ausgangsversion zugehá Actualizaciones undrigen Upgrades erfasst. Folgende Softwareprodukte von WOGRA technologies sind durch diesen Vertrag betroffen: WOGRA ERP Archivo WOGRA EDV-Anlage: Der Begriff EDV-Anlage bezeichnet einen einzelnen Computer bzw. Computerarbeitsplatz sowie programmierbare Ger-teteile, insbesondere auch PC-Einsteckkarten. Netzwerk: Unter Netzwerk wird im Folgenden die Verkn-pfung von EDV-Anlagen innerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers verstanden. actualizar: Software mit gleichbleibender oder verbesserter Funktionalit't, jedoch mit der Absicht, eine M'ngelbeseitigung durchzuf-hren. Eine énderung der Versionsbezeichnung wie folgt angegeben z.B. von 2.0.1 auf 2.0.2 (entspricht einer Fehlerbeseitigung); sie ist f'r die Einordnung als Update ma-gebend. Actualizar: Software einer h'heren Ausbaustufe oder mit erweiterter Funktionalit't gegebenenfalls mit ánderung der Versionsbezeichnung wie folgt z.B. von 2.1.0 auf 2.2.0 (héhere Ausbaustufe) oder von 2.0.0 auf 3.0.0 (erweiterte Funktionalit-t); sie ist f'r die Einordnung als Upgrade ma-gebend. II. Vertragsgegenstand 1.LAS tecnologías DE LACION stellt seinen Lizenznehmern Mietsoftware zur Verf-gung. 2.Gegenstand des Vertrages ist die éberlassung von Software zur lokalen Instalación auf dem Rechner des Lizenznehmers. III. Software-berlassung 1.LAS tecnologías DEPA stellt dem Lizenznehmer f'r die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version als Descargar áber das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verf-gung (in der Folge kurz: Software). Zu diesem Zweck stellt WOGRA technologies die Software auf einem Server zur Verf-gung, éber die der Lizenznehmer diese herunterladen und installieren kann. 2.Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Sitio web von WOGRA tecnologías unter: www.wogra.com 3.Las tecnologías de lacion de laufend die Funktionst-chtigkeit der Software und beseitigt nach Ma-gabe der technischen M'glichkeiten unverz-gliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erf-llt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unm-glich oder eingeschr-nkt ist. 4.WOGRA tecnologías entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. IV. Nutzungsrechte an der Software 1.LAS tecnologías de WOGRA r'umt dem Lizenznehmer das nicht ausschlie-liche und nicht ébertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angef-hrte Software w-hrend der Dauer des Vertrages immen der SaaS-Dienste bestimmungsgem- zu nutzen. 2.Hat der Lizenznehmer eine Small Business Edition gemietet, ist er nicht berechtigt, die Software auf mehr als einer EDV-Anlage gleichzeitig zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf jeder, der ihm zur Verf-gung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern er jedoch die Hardware wechselt, ist er verpflichtet, die bisher installierte Software von der bisher verwendeten Hardware zu l'schen. 3.Sofern der Lizenznehmer eine Standard- bzw. Enterprise Editionlizenz erworben sombrero, ist er berechtigt, die Software auf einen Netzwerkserver zu installieren und an tan vielen Arbeitspl-tzen gleichzeitig zu nutzen, wie er Lizenzen von WOGRA technologies f'r diesen Zweck gemietet sombrero. 4.Das Recht zur Nutzung der Software umfasst das Recht, die Software zu vervielf-ltegen, soweit dieses notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielf-ltigungen z-hlt die Installation der Software vom Datentráger oder von einem Downloadmedium z.B. Internet auf die Festplatte, auf den Massenspeicher, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher oder Cache. 5.Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu ver-u-ern. 6. Der Lizenznehmer ist in keiner Weise berechtigt, die Software an Dritte zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten oder anderweitige ánderungen an der Software vorzunehmen. 7. Dem Lizenznehmer ist die Erstellung einer Sicherungskopie gestattet, die deutlich zu kennzeichnen ist. Die Seriennummer, der Umstand, dass es sich Umm eine Sicherungskopie handelt, Datum des Erwerbs und Datum der Erstellung der Sicherungskopie sind zu vermerken. V. Línea directa de servicio/Kundendienst 1.Der Lizenzgeber wird E-Mail Anfragen des Lizenznehmers zur Anwendung der vertragsgegenst-ndlichen Software und weiterer Dienste innerhalb nachstehender Gesch-ftszeiten so rasch wie m'glich nach Eingang der jeweiligen Fragefon. Die Gesch-ftszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. VI. Pflichten des Lizenznehmers 1.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Lizenznehmer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielf-ltigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen. 2.Der Lizenznehmer ist selbst f'r die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen sowie der Datensicherung verantwortlich. 3.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige sch-dliche Komponenten zu pr-fen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. VII. Entgelt 1.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, un sich WOGRA, un sich WOGRA, f'r die Software-belassung das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt zu bezahlen. 2.Las tecnologías WOGRA wird dem Kunden eine Abrechnung áber das vertraglich geschuldete Entgelt ábersenden. Der f'llige Rechnungsbetrag wird per éberweisung oder Lastschrift beglichen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen gemá 1333 Abs 2 ABGB (8% áber dem Basiszinssatz) vereinbart. 3.LAS tecnologías WOGRA ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer mit einer Ank-ndigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese f'r den Kunden zumunt est. Voraussetzung und Gracia f'r eine solche Leistungs-nderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die énderung erfolgt in der Art und in dem Ausma, wie der Umfang und die Leistungsf-hegkeit der Software ge-ndert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den ge-nderten Tarifen fortf-hren, ist er zur au-erordentlichen, schriftlichen K'ndigung mit einer Frist von 14 Tagen zum ánderungszeitpunkt beigrechtt. VIII. Gew-hrleistung/Haftung 1.LAS tecnologías DE WOGRA leistet f'r die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software Gew-hr. 2.Las tecnologías DE WOGRA gew-hrt seinen Lizenznehmern eine R-cktrittsfrist von 21 Tagen. Die R'cktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Es gen-gt, wenn die R'cktrittserkl'rung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das R'cktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausf-hrung der Dienstleistung vereinbarungsgem' bereits innerhalb von 21 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. 3.Der Lizenznehmer verpflichtet sich, WOGRA technologies von allen Anspr-chen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellend UNd WOGRA technologies Kost dieen zu ersetzen, die diesem wegen m'glicher Rechtsletverzungen entstehen. IX. Laufzeit/K'ndigung/Aufl'sung 1.Der Software-Mietvertrag wird f'r drei Monate geschlossen. Las tecnologías de alto durch WOGRA del software durch WOGRA de los vertragsverh-ltnis beginnt mit der zur Verf-gungstellung des Lizenzschl-ssels f'r die Software durch WOGRA. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages gek-ndigt, verl-ngert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate. 2.Die sofortige Aufl-sung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt de parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Aufl-sung dieses Vertrages liegt f'r WOGRA tecnologías insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer 1.in Konkurs f'llt oder die Konkurser-ffnung mangels Masse abgelehnt wurde, 2.mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverh-ltnis im Ausma' von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei unter Androhung der Vertragsaufl-sung. 3.bei Nutzung der vertragsgegenst-ndlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, 4.bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der F'rderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen. 3.K-ndigt der Lizenznehmer nach einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren den Softwaremietvertrag, darf er die letzte w-hrend der Vertragslaufzeit erworbene Version unentgeltlich nutzen. Voraussetzungen f'r die Nutzung der Software ist unter IV. Mit der K'ndigung des Vertrages erl'schen alle Pflichten von WOGRA technologies zur Gew-hrleistung und Haftung. 4.Wird bei WOGRA technologies ein Konkursverfahren angemeldet, wird die Software als Opensource Programm zur Verf-gung gestellt umzu gew-hrleisten, dass der Lizenznehmer die Software auch nach ein Konk konkurs weiterhin nutzen kann. X. Datenschutz/Geheimhaltung 1.Der Lizenznehmer ist selbst f'r die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 zur Nutzung der Software durch den Kunden und seine Vertragspartnerfalls erforderlichen Zustimmungserkl-comgen verantwortlich. 2.WOGRA tecnologías verpflichtet sich, éber alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchf-hrung und Erf-llung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorg-nge, insbesondere Gesch-fts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese diese wederzbenuge noch aufstige Art zu vertenten. Dies gilt gegen-ber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegen-ber unbefugten Mitarbeitern sowohl von WOGRA technologies als auch des Lizenznehmers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zurdnungsgem-en Erf-llung der vertraglichen Verpflichtungen von WOGRA technologies erforderlich ist. En Zweifelsf-llen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe Umm Zustimmung zu bitten. 3.WOGRA tecnologías verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchf-hrung und Erf-llung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. XI. Änderungen/Ergänzungen 1.Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei m'ndliche oder schriftliche Abreden. Allf'lliche vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder m'ndliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre G'ltigkeit. 2.El nderungen oder Erg-nzungen muere Vertrages bed-rfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; die ébersendung a través de Fax oder E-Mail gen-gt der Schriftform. Todos mueren gilt auch f'r das Abgehen von der Schriftform. XII. Mitteilungen 1.S-mtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die ibersendung a través de Fax oder E-Mail gen-gt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. 2.Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressen-nderungen unverz-glich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegan gelten. XIII. Salvatorische Klausel 1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ung-ltig sein oder werden, por lo que ber-hrt dies nicht die G'ltigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ung-ltige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen. XIV. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Erf-llungsort 1.Als Erf-llungsort und Gerichtsstand f'r s'mtliche aus und im Zusammenhang sich ergebende Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit zul'ssig, der Sitz von WOGRA technologies vereinbart. Las tecnologías WOGRA no son dar-ber hinaus berechtigt, un seinem Sitz Klage einzureichen. XV. Sonstiges 1.Beilagen sind Bestandteil des Vertrages. 2.Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede nat-rliche und/oder juristische Persona, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist. 3.Eine allf-llige Rechtsgesch-ftsgeb-hr ist vom Lizenznehmer zu tragen.