SocialBookmarkSubmitter 4.2.7

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historial de versiones

  • Versión 4.2.7 publicado en 2012-01-20
    Nueva versión

Detalles del programa

Cluf

EULA - Contrato de licencia de usuario final

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es ver-ffentlicht, vervielf-ltigt bzw. genutzt wird. Rankware.de, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlie-lich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgef-hrten Lizenzbedungen vomzer aner.n. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Instalación Der Lizenzgeber weist Sie ausdr-cklich darauf hin, dass vor der Instalación jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, Umm einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsma-nahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Cae Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darsber hinaus ist es empfehlenswert in regelm-igen Abst-nden Datensicherungen durchzuf-hren. 2. Gew-hrleistung / Haftung Eine Gew-hrleistung f'r eine fehlerfreie Funktionalit't des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht 'bermnommen. Der Lizenzgeber ábernimmt keine Haftung f'r die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht daf'r, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gen-gt oder mit anderen von i ausgew-hlten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet f'r einen vors-tzlich und/oder grob fahrl'ssig herbeigef-hrten Schaden unbeschr-nkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber f'r alle darauf zur-czuf-hrenden Sch-den ohne Beschr-nkung. Bei leichter Fahrl'ssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unm-glich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, f'r darauf zur-ckzuf-hrenl Personensch-den unbeschr-nkt. Fér Sach- und Verm-gensschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vern-nftigerweise zu rechnen war. En jedem Fall beschr-nkt sich die Haftung auf die He des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgeb-hr, Registrierungsgeb-hr), unabh-ngig davon, ob es sich Umm Anspr-che des Vertragsrechtes, Umm Schadensersatzanspr-che oder yere Haftungsanspr-che handelt. Befindet sich der Lizenzgeber w'hrend des Eintritts der Unm-gngchkeit en Verzug, por lo que haftet er f'r den durch die Unm-gngchkeit ihrer Leistung eingetretenen Schadenne Beschr-nkung; nicht jedoch f'r den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wére. En allen ébrigen F'llen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber-hrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers gesch-ttzt. Ver-ffentlichungs-, Vervielf-ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber d'rfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. Un. Bedingungen f'r Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart best-tigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Ber-cksichtigung der nachfolgenden Einschr-nkungen frei benutzt werden: Die Software darf en forma unmodifizierter, wie es vom Lizenzgeber zur Verf-gung gestellt wurde, vervielf-ltigt, ver-ffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Geb-hren f'r die Nutzung, Verteilung, Ver-fentlichung, Verbreitung und/oder Vervielf-ltigung. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder H'ndlern einschlie-lich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnah af.C., sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielf-ltigt werden darf, soweit keine, die éblichen Entgelte f'r Shareware-Programme und -Sammlungen ábersteigende Betr-ge verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Ver-ffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software umm ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielf-ltigung des Programms wird ausdr-cklich untersagt. B. Bedingungen f'r die lizenzierte Versión: Der Lizenzgeber gew-hrt dem Lizenznehmer f'r die Dauer des vorliegenden Vertrages einfaches, nicht ausschlie-liches und pers-nliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zug-nglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; die Software éber ein Netz oder einen Daten-bertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu ébertragen; tro morir Software abzu-ndern, zu ébersetzen, zur-ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erh-lt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem k'rperlichen Datentr'ger, soweit nicht die éberlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfern-bertragung erfolgt. Bei beiden éberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zul-ssig, insofern die Software auf einem Datentr-ger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer K'ndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet f'r alle Verm-genssch-den, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. nderungen und Aktualisierungen (Actualizaciones) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verf-gung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail 'ber Produktneuerungen informiert, insofern eine g'ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet l'det und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabh-ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Hijos Handelt es sich um die Software MailOut, por lo que ist es ist nicht gestattet MailOut f'r den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten F-llen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, en der Informationsdatei aufgef-hrten Applikationen sind urheberrechtlich gesch-ttzte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der ébrigen Bestimmungen nicht ber-hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am n'chsten kommen. Sonthofen, 2007 Alle Rechte vorbehalten. © Copyright 1990-2008 Rankware.de