Crear presentaciones increíbles para PC, DVD, TV o la Web en sólo 4 pasos con Slideshow XL. Vive tus fotos con unos pocos clics. Puede organizar sus presentaciones de diapositivas profesionales con más de 170 efectos de diapositivas fascinantes, su música favorita y un comentario para cada foto. Comparta sus presentaciones en CD o DVD utilizando el cómodo módulo de grabación integrado. Optimice sus imágenes utilizando el software de edición de fotos incluido.
Funciones adicionales como Visor de imágenes, Impresión de álbumes de fotos o Creación de salvapantallas también están disponibles. Muchas funciones de ordenación y una comprobación de calidad de imagen permiten una selección de imagen simplificada.
Funciones:
- Crear presentaciones de diapositivas para PC, televisión, CD-ROM, VCD, SVCD, DVD
- Más de 170 efectos de diapositivas en el programa de presentación de diapositivas incluido
- Fácil selección de efectos de diapositivas por arrastrar y soltar
- Añadir su propia música de audio-CD o disco duro a la presentación de diapositivas
- Comentarios individuales y subtítulos
- Crear CD de inicio automático
- Módulo de combustión integrado
- Software de edición de imágenes ampliada con más de 50 efectos fotográficos
- Múltiples funciones de impresión para álbum de fotos / retrato, etc.
- Gerente de Administración de Presentaciones
- Reproductor de diapositivas integrado para presentar sus propias presentaciones de diapositivas
- Crear salvapantallas con sus propias imágenes y música, compatible con Windows VISTA también
- Crear una galería web para su página de inicio
historial de versiones
- Versión 10.6.6 publicado en 2011-09-07
muchas actualizaciones y correcciones de errores
Detalles del programa
Cluf
EULA - Contrato de licencia de usuario final
Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es ver-ffentlicht, vervielf-ltigt bzw. genutzt wird.
EN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass diechfolgend aufgef.1/4hrten Lizenzbedingungen vom Nutzer aner-n. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Instalación
Der Lizenzgeber weist Sie ausdr-1/4cklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, Umm einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Cae Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Dar-1-4ber hinaus ist es empfehlenswert in regelm-ßigen Abst-nden Datensicherungen durchzuf-1/4hren.
2. Gew-hrleistung / Haftung
Eine Gew-hrleistung f.1/4r eine fehlerfreie Funktionalit-t des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht 1/4bernommen.
Der Lizenzgeber 1/4bernimmt keine Haftung f-1/4r die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht daf-1/4r, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gen-1/4gt oder mit anderen von ihm ausgew-hlten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet f.1/4r einen vors-tzlich und/oder grob fahrl-ssig herbeigef-1/4hrten Schaden unbeschr-nkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber f-1/4r alle darauf zur-1/4ckzuf-1/4hrenden Sch-den ohne Beschr-nkung.
Bei leichter Fahrl'ssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmá glich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, f-1/4r darauf zur-1/4ckzuf-1/4hrende Personensch. Fá1/4r Sach- und Vermá genssch-den, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vern-1/4nigerftweise zu rechnen war. En jedem Fall beschr'nkt sich die Haftung auf die H'he des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgeb-1/4hr, Registrierungsgeb-1/4hr), unabh-ngig davon, ob es sich umm Anspr-1/4che des Vertragsrechtes, Umm Schadensersatzanspr-1/4che oder yere Haftungsanspr-1/4che handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber w'hrend des Eintritts der Unmáglichkeit en Verzug, por lo que haftet er f-1/4r den durch die Unmágkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschr-nkung; nicht jedoch f-1/4r den Fall, in dem der Schaden auch bei zeitiger Leistung eingetreten w're.
En allen s'4brigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber-1/4hrt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers gesch-1/4tzt. Ver-ffentlichungs-, Vervielf-ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber d-1/4rfen der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber d-1/4rfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
Un. Bedingungen f-1/4r Shareware-Version der Software:
Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart best-tigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Ber-1/4cksichtigung der nachfolgenden Einschr- nkungen frei benutzt werden:
Die Software darf en forma unmodifizierter, wie es vom Lizenzgeber zur Verf-1/4gung gestellt wurde, vervielf-ltigt, ver-ffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Geb-1/4hren f-1/4r die Nutzung, Verteilung, Ver-ffentlichung, Verbreitung und/oder Verlf-ltigung erhobenrden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder H-ndlern einschließlich-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielf-ltigt werden darf, soweit keine, die 1/4blichen Entgelte f.1/4r Shareware-Programme und -Sammlungen .1/4bergenteigende.
Im Zusammenhang mit der Ver-ffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software umm shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielf-ltigung des Programms wird ausdr-1/4cklich untersagt.
B. Bedingungen f-1/4r die lizenzierte Versión:
Der Lizenzgeber gew-hrt dem Lizenznehmer f-1/4r die Dauer des vorliegenden Vertrages einfaches, nicht ausschließliches und pers-nliches Recht, die Software auf einem einzel Personal Computer und nur an einem Ort, zuzen nut. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
• ? die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zug-nglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
• ? die Software n.o 1/4ber ein Netz oder einen Daten-1/4bertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu 1/4bertragen;
• ? tro morir Software abzu-ndern, zu 1/4bersetzen, zur-1/4ckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
• ? abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erh-lt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem k'rperlichen Datent'ger, soweit nicht die 'belassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfern-1/4bertungrag erfol. Bei beiden áberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zul-ssig, insofern die Software auf einem Datentr-ger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer K-1/4ndigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet f-1/4r alle Verm-genssch-den, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. "nderungen und Aktualisierungen (Actualizaciones)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verf-1/4gung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail 1/4ber Produktneuerungen informiert, insofern eine g-1/4ltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet l'dt und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unbh-ngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Hijos
Handelt es sich um die Software MailOut, por lo que ist es ist nicht gestattet MailOut f.1/4r den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten F'llen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, en el programa de información der Informationsdatei aufgef-1/4hrten Applikationen sind urheberrechtlich gesch-1/4tzte.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, por lo que wird davon die Wirksamkeit der 1/4brigen Bestimmungen nicht ber-1/4hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am n'chsten kommen.
Sonthofen, im Septiembre 2004
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