Este programa le permite generar conceptos de prevención de incendios para todos los estados alemanes rellenando listas de verificación. Los conceptos de prevención de incendios se segmentan ya sea por las clases de construcción 1-5 o por edificios de tamaño bajo o medio dependiendo de las regulaciones de seguridad contra incendios de los estados. Además, ofrecemos módulos adicionales para conceptos de prevención de incendios de construcciones especiales y para conceptos de prevención de incendios según el modelo de directiva para edificios industriales. Puede utilizar la funcionalidad comprobada conocida por el programa de formularios PrintForm para procesar conceptos integrales de prevención de incendios. Puede elegir procesar formularios o documentos RTF editables. Los datos de dirección, los datos de estado y los datos del proyecto se guardan en la base de datos y se pueden copiar para formar mediante la asignación de datos principales al clic del ratón. Un montón de funciones y componentes adicionales (es decir.PDF generación de archivos, recibo de pago por hora) le ayudan a administrar sus procesos de una manera fácil y eficiente. Mediante el uso de una herramienta de actualización integrada, el programa se mantiene actualizado. El programa adicional contiene más de 300 leyes, reglamentos y directivas de Alemania y sus estados. Características y características: - Conceptos de prevención de incendios para las clases de construcción - Conceptos de prevención de incendios para construcciones especiales - Conceptos de prevención de incendios editables ya sea en forma o en archivo RTF - más de 300 leyes, reglamentos y directivas de Alemania y sus estados - Fácil uso - base de datos de direcciones - adopción de datos básicos apoyados por el asistente - Función de vista previa - impresión dúplex ajustada - función de cálculo - generación de archivos PDF - Actualización automática - Integración y gestión de archivos externos - procesador de textos - base de datos de imágenes - gestión de proyectos - Gestión de usuarios - importación/exportación de imágenes - formularios de envío por correo electrónico - Recibo de pago por hora - sistema y herramientas de mantenimiento - Gestión de privilegios de acceso - Copia de seguridad automática de datos - importación desde MS Outlook o MS Excel - asistente de configuración
historial de versiones
- Versión 2017 publicado en 2016-11-15
EULA - Contrato de licencia de usuario final
Lizenzbedingungen
fr die berlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)
1 Sachlicher Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller berlassenen Software.
2. Gegenstand des Vertrages ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschrnkten
Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unverndert beizubehalten.
2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders
1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen entspricht.
2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch umfasst als zulssige Nutzungshandlungen:
a) morir Programaminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemss 3;
b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gemss 4.
3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich wel.
4. Der Anwender bewahrt die Software so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.
5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mibeitern und anderen Personen, die mit der Software in Berhrung kommen, aufzuerlegen.
3 Instalación und Sicherungskopie
1. Der Anwender darf von dem Original-Datentrger eine einzige funktionsfhige Kopie auf einen Massenspeicher bertragen (Instalación).
2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, tan verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, so darf der Anwender von dem Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.
3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, so darf er eine Ersatzkopie erstellen.
4 Lizenzierungsmodelle
Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:
1.Einzelplatzlizenz
Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.
2.Netzwerklizenzen
Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) fr den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen fr Clientes (2 bis 5, 6 bis 20, ilimitado) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unterschieden.
2.1 Serverlizenz
Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (ilimitado) gleichzeitig mit der Software arbeiten.
2.2 Standortlizenz
Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren beliebig oft zu installieren. Dies gilt auch fr Notebooks, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.
2.3 Unternehmenslizenz
Netzwerkversion mit Rechteverwaltung fr unbegrenzte Installationen an weltweiten Standorten eines Unternehmens.
5 Programmpflege, Actualizaciones, Interoperabilidad
1. Actualizaciones und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand muere Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechen Servicepaketes abgeschlossen werden kann.
2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Actualizaciones) angeboten. Fr Actualizaciones kann insoweit eine gesonderte Gebhr verlangt werden, als die fr die Software erhobene Lizenzgebhr einmalig ist.
3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Vergtung und setzenn Abschluss eines gesonder.
6 Weitergabe der Software
1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung bertragen wurde, nur so wie sie ihm bergeben wurde, d. h. den Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zugleich das eigene Nutzungsrecht des Anwenders erlischt. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
Im Falle der zeitlich begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software hingegen endgltig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zhlen, en sonstiger Wegnglich gemacht werden.
2. Eine bertragung des Programms durch berspielen en jeder Form ist unzulssig.
3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.
4. Der Anwender sombrero dem Hersteller unverzglich den bernehmer mitzuteilen.
5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise an Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschftsmssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.
7 Gewhrleistung
1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgem genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Programme oder Daten als urschlich fr die Funktionsng anzusehen sind.
2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.
3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.
4. Der Anwender sombrero dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieseichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis dieser Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.
5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, so verlngert sich die Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.
8 Haftung
1. Bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung fr Schden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schden.
3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere fr eine regelmssige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alleutbaren zustzlichen Sicherungsmas.
Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitgegeten werden, mit vertretbarem Aufwand redupror.
9 Schutzrechte Dritter
1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen in ihrer jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen unverzglich schriftlich.
2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das betreffende Programm fristlos kndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender fr den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
10 Kndigung und Rckgabepflicht
1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragsdwi.
2. Im Falle der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberhrt.
3. Endet der Vertrag infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, fr den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm berlassen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurckzbenuge.
Detalles del programa
- Categoría: Negocio > Aplicaciones de mercado vertical
- Editor: Vordruckverlag Weise GmbH
- Licencia: Prueba gratuita
- Precio: $106.00
- Versión: 2017
- Plataforma: windows