fsProject 2014

Licencia: Prueba gratuita ‎Tamaño del archivo: 35.30 MB
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fsProject 2014 es un software conveniente para controlar ampliamente los flujos de proyectos, mano de obra, recursos y costos. Los flujos y estructuras del proyecto se muestran de forma óptima en el gráfico de Gantt. Puede introducir nuevos procesos en la hoja de datos o en el gráfico de Gantt. Puede asignar varios costes a todos los proyectos. Los recursos se asignan exactamente al día. El sobrecoste del presupuesto del proyecto, la escasez de personal o los aplazamientos críticos se muestran directamente. Esto le ayuda a controlar proyectos. Puede registrar los estados del proyecto e inspeccionar el historial del proyecto. Este software le proporciona un montón de estadísticas y análisis que puede ver en cualquier momento. Entre el progreso del proyecto se puede ver los horarios diarios y los horarios semanales del personal y controlar su carga de trabajo. Por lo tanto, fsProject 2014 le ayuda a mantener un control completo del progreso del proyecto y del presupuesto del proyecto. características y características listo para Windows 8 programación y control de proyectos de todo tipo Gráfico de Gantt subprocesos/procesos agregados (jerarquía) periódicamente repitiendo procesos vinculación de procesos programación de recursos análisis de mano de obra asignación de recursos camino crítico administración y gestión de plantillas Plazos vacaciones en Alemania, Austria, Suiza diálogo de impresión copios para el mejor diseño de impresión comparación nominal-real carga de trabajo del personal resumen de recursos histograma de recursos lista de fechas exportaciones de análisis (*.html, *.xls, *.xml, etc.) búsqueda automática de actualizaciones Por favor, siéntase libre de probar fsProject 2014. Puede descargar una versión demo de fsProject 2014. No puede guardar proyectos en la versión demo. Puede actualizar a una versión completa sin volver a instalar el software utilizando el número de serie.

historial de versiones

  • Versión 2014 publicado en 2014-08-29

    EULA - Contrato de licencia de usuario final



    Lizenzbedingungen

    f'r die éberlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)

    1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten f'r die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller éberlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einr-umung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschr-nkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdr-cklich gew-hrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unver-ndert beizubehalten.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender einfaches, dauerhaftes, ébertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgem-ssen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen entprischt.

    2. Der bestimmungsgem-sse Gebrauch umfasst als zul-sige Nutzungshandlungen:
    a) morir Desinstalación de programa und die Anfertigung einer Sicherungskopie geméss n.o 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausf-hren gem-ss n.o 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere zur ánderung, Enkompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vor-bergehend, ingich welcher Art und mit welchen Mitteln.

    4. Der Anwender bewahrt die Software so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils g'ltigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software en Ber-hrung kommen, aufzulilegen.

    3 Instalación und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datentr-ger eine einzige funktionsf-hige Kopie auf einen Massenspeicher ébertragen (Instalación).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentr-ger áberein, por lo que verbleibt der Original-Datentr-ger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zus-tzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht éberein, so darf der Anwender von dem Original-Datentr-ger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien besch-digt oder zerst-rt, así que darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) f'r den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen f'r Clients (2 bis 5, 6 bis 20, ilimitado) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der ben-tigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unterschieden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software geh-renden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients m-ssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) geh-ren. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschr-nkt. Im Rahmen der erworbenen Licencia Flotante k-nnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutle (ilimitado) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes geh-ren, beliebig oft zu installieren. Dies gilt auch f'r Notebooks, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung f'r unbegrenzte Installationen an weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programmpflege, Actualizaciones, Interoperabilit-t

    1. Actualizaciones und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand muere Vertrages. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Anspráche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Ab-nderungen, Erg-nzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bed-rfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechen Servicepaketes abgeschlossen werdenn.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Actualizaciones) angeboten. Actualizaciones de Jor kann insoweit eine gesonderte Geb-hr verlangt werden, als die f'r die Software erhobene Lizenzgeb-hr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bed-rfnisse des Anwenders, die Erstellung von zus-tzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesonderte Verg-tung und setzen den Abschluss eines gesonderten Vertrages voraus.

    6 Weitergabe der Software

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung ábertragen wurde, nur so wie sie ihm ébergeben wurde, d. h. den Original-Datentráger bei gleichzeitiger Mit-bertragung des Nutzungsrechts weiterbenge, wo zubeigleich e dase Nute Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der'bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erkl'rt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten éberlassung an den Anwender darf die Software hingegen weder endg-ltig oder zeitweise weitergeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders z-hlen, en sonstiger Weise zug-nglich gemacht werden.

    2. Eine ébertragung des Programms durch éberspielen in jeder Form ist unzul-ssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind s'mtliche Vervielf-ltigungsst-cke beim Anwender vollst-ndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender sombrero dem Hersteller unverz-gglich den ébernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise an Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe gesch-ftsm-ssig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    N.o 7 Gew-hrleistung

    1. Es wird die Gew-hrleistung daf-r'ber-bernommen, dass die éberlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erf-llt. Voraussetzung f'r die Gew-hrleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils g'ltigen, unver-nderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäß genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Programme oder Daten als urs-chlich f'r die Funktionsst-rung anzusehen sind.

    2. Als vereinbart gilt eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender sombrero dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Vers-umenis dieser Frist sind Gew-hrleistungsanspr-che wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im ébrigen verj-hren die Gew-hrleistungsanspr-che des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum M'ngel angezeigt worden, so verl'ngert sich die Gew-hrleistungsfrist um die Zeit, w'hrend der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei grober Fahrl'ssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrl'ssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, K'rper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrl'ssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung f'r Schéden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, K'rper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Sch-den.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere f'r eine regelm-ssige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zus-tzlichen Sicherungs.
    F'r die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgem-sser Datenverarbeitung aus Datenbest-nden, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand.

    N.o 9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Anspréchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den éberlassenen Programmen in ihrer jeweils g-ltigen Fassung frei, sofern der Anwender de Hersteller von solchen Anspr-chen unverz-g.schr.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ándern oder umzutauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht m'gglich, kann der Hersteller den Vertrag f'r das betreffende Programm fristlos k'ndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender f'r den ihm durch die K'ndigung entstehenden Schaden insgesamt bis h'chstens zur H'he der Einmalgeb-hr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    10 K'ndigung und R'ckgabepflicht

    1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen K'ndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unrigenechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertrag

    2. Im Falle der fristlosen K'ndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unber-hrt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer K'ndigung oder des Ablaufs der Zeit, f'r den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollst-ndig zu l'schen, s-mtliche Kopien irreversibel unbrauchbar machen sowie die ihm áberlassenen Datentrger dem Hersteller

Detalles del programa