Smartphones le asigna la posibilidad de establecer los archivos de sonido almacenados (MP3, Wave y midi) de una manera rápida como campana y comunicación tonifica la herramienta de software en Windows mobile esdaS Ringtone-Launcher para teléfonos inteligentes. Por lo tanto, puede colocar y asignar los tonos de campana y notificación en cualquier ubicación de memoria arbitraria. Para minimizar el loft, el loft interno viene para esto tanto como la tarjeta inteligente en respeto.
Usted tiene qué ventaja en esta herramienta ahora:
- Acceso a todos los niveles del sistema de archivos alrededor de la campana y tonos de comunicación elige;
- evacuación de todos los tonos de campana y comunicación en el loft interno o en la tarjeta inteligente;
- asignación de tonos de campana también para contactos de Outlook;
- La asignación de tonos de comunicación para el despertador móvil de Windows;
- asignación de tonos de comunicación para el reloj despertador Samsung Today 2 en teléfonos inteligentes Samsung Windows Mobile;
- Perfiles de campana para las actitudes - y vibrar disponible normal, silencioso;
- perfil de campana normalmente adaptable;
- volumen del sistema y de la llamada ajustable;
- Optimiza el móvil 6.1 para su uso en Windows en el Samsung SGH i900 Omnia;
historial de versiones
- Versión 4.0.2.2 publicado en 2010-02-27
- Fehlerbereinung;
- Versión 3.0.2.7 publicado en 2009-09-28
Detalles del programa
Cluf
EULA - Contrato de licencia de usuario final
Lizenzvertrag fr Endbenutzer - Deutsche Fassung - fr 1 Computadora
BITTE SENDEN SIE JEDES DER BEILIEGENDEN REGISTRIERUNGSFORMULARE ZURCK, DAMIT SIE DIE REGISTRIERRUNGSVERGNSTIGUNGEN ERHALTEN KNNEN.
HINWEIS AN DEN BENUTZER:
DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE Bodo-Norbert Gldner (esdaSO). FALLS SIE AM ENDE DES TEXTES IHR EINVERSTNDNIS ERKLREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE MIT SMTLICHEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN SIND.
1. Rechtsinhaber
Bodo-Norbert Gldner - esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE, im folgenden Rechtsinhaber genannt, ist Inhaber smtlicher, mit dem Urheberrecht verbundener Rechte, an esdaS-Software. Nicht nur die Software, sondern auch das dazugehrige Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschtzt.
2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf Disketten bzw. CD-ROM aufgezeichnetes oder aus dem Internet bertragenes Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material incl. Computergesttzte Anleitungen, wie z.B., WinHelp- und HTML-Help-Dokumentationen. Sie werden im nachfolgenden auch als Software bezeichnet. Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computer- und Firmware-Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstz brauchbar ist, und der Anwender sich registrieren lie.
Bei Software, welche aus dem Internet bezogen wurde, handelt es sich im Regelfall um Shareware-Programme. Diese Programme haben eine befristete Laufzeit von 30 Kalendertagen, wenn Sie sich nicht bei dem Rechtsinhaber registriert haben. Liegt dem Rechtsinhaber eine Registrierung vor und die Software-Nutzungsgebhr wurde entrichtet, so erhalten Sie einen Registrierungsschlssel, welcher Ihnen die Software freischaltet. Ohne vorliegende Registrierung sind Sie kein Lizenznehmer sondern nur Shareware-Anwender. En diesem Falle finden die meisten nachfolgenden Vertragspunkte keine Anwendung. Sie verpflichten sich aber, die Punkte 6 und 13ff einzuhalten.
3. Umfang der Benutzung
Der Rechtsinhaber gewhrt Ihnen, im folgenden Lizenznehmer genannt, fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschliche und persnliche Recht im (Folden als Lizenz bezeichnet, die vorhandene Kopie der Software wie folgt zu nutzen:
- Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzelnen Computadora (d. h. nur mit einer einzigen Zentraleinheit - Dualprocessing eingeschlossen - auch CPU genannt) zu installieren.
- Bei Software, welches Plantilla-Programa beinhaltet, wie z. B. das AutoCD-Programm von Extended AutoRUN para CD-ROM, und zum Ablauf auf mobilen Datentrgern (Disketten, CD- ROMs, wiederbeschreibbare CD-ROMs, Wechselplattenmedien usw.) vorgesehen ist, kann auf diesen, wie in den jeweiligen Dokumentationen beschrieben, vervielfltigt werden.
- Bei der Weitergabe von Template-Programmen hat der Empfnger dieser Programme keine Vertragsbeziehung zum Rechtsinhaber. Hierfr mssen die gesetzlichen Bestimmungen gengen.
4. Besondere Einschrnkungen
Den Lizenznehmer ist untersagt:
- Die Software auf mehrere Computer gleichzeitig oder mehrfach zu installieren und abzuarbeiten.
- Die Software von einem Computer ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal auf einen anderen Computer zu bertragen.
- Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Rechtsinhabers die Software abzundern, zu bersetzen (ausgenommen ein Languagefile, welcher smtliche Texte der Software beinhaltet. Der Anwender verpflichtet sich, dem Rechtsinhaber eine Kopie dieses Texte zur Verfgung zustellen.), zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gem. 69e UrHG zwingend gestattet ist.
- Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfltigen.
- Das schriftliche Material zu bersetzen oder abzundern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
- Die Weitergabe der Software an Dritte im Rahmen eines Dauerschuldverhltnisses ohne ausdrckliche vorherige Einverstndniserklrung des Rechtsinhabers.
5. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ber die Rechte dieses Lizenzvertrages hinaus ist damit nicht verbunden. Der Rechtsinhaber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
6. Vervielfltigung
Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Rechtsinhabers anzubringen bzw. ihn Daran aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftlicher Material ganz oder teilweise in Ursprnglicher oder abgenderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen, es sei denn, dass dies zur Herstellung der Interoperabilitt der Software mit unabhngig hiervon geschaffenen Computerprogrammen unerlsslich ist ( 69e UrHG) und die dafr erforderlichen Informationen nach vorhergehender Anfrage beim Rechtsinhabers (die Adresse des Rechtsinhabers entnehmen Sie bitte der WINDOWS-Hilfe, unter dem Kapitel Shareware-Hinweis) nach angemessener Zeit nicht zugnglich gemacht worden sind.
7. bertragung des Benutzungsrechts und Weitergabe der Software
Ungeachtet der anderen Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gilt fr die bertragung des Benutzungsrechtes folgendes:
- Ein Verschenken und/oder Verleihen der Software ist ausdrcklich untersagt.
- Ein Vermieten der Software ist ausdrcklich untersagt.
- Jegliche Weitergabe im gewerblichen und privaten Rahmen ist ausdrcklich untersagt.
- Jegliche sonstige Weitergabe ist nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Rechtsinhaber erlaubt. Dieser kann seine Zustimmung auch bei wichtigen Grnden versagen.
8. Dauer des Vertrages
Es gelten folgende Bestimmungen fr die Dauer dieses Lizenzvertrages:
- Der Vertrag luft auf unbestimmter Zeit. Er endet gem den nachfolgenden Bedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Original-Disketten bzw. CD-ROMs und alle Kopien der Software einschlielich etwaiger abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
- Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er die Software entgegen der Bestimmungen unter Ziffer 7 an Dritte bergibt, bertrgt, verschenkt, vermietet oder verhtlei.
- Das Recht des Lizenznehmers erlischt ebenso, wenn er eine weitere Bedingung dieses Vertrages verletzt.
- Dieser Lizenzvertrag kann durch den Rechtsinhaber, bei grobfahrlssigen und/oder vorstzlichen Handlungen gegen diesen Nutzungsvertrag oder gegen den Rechtsinhaber, fristlos gekndigt werden.
- Dieser Lizenzvertrag verliert - beginnend mit dem Tag des ersten Programmaufrufs - nach 30 Kalendertagen seine Gltigkeit, wenn der Anwender sich nicht nach diesem Zeitraum bei dem Rechtsinhaber registrieren.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass Sie fr alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Rechtsinhaber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
10. nderungen und Aktualisierungen
Der Rechtsinhaber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Er ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, die keine Registrierung vorgenommen haben oder die Aktualisierung noch nicht bezahlt haben. Pflegeleistungen hinsichtlich der Software bernimmt der Rechtsinhaber nur fr die jeweils aktuelle sowie die unmittelbar vorangegangene Version des Produktes. Fr ltere Produktversionen werden keine Pflegeleistungen geschuldet.
11. Gewhrleistung des Rechtsinhabers
Nachfolgende Gewhrleistungsbestimmungen werden vereinbart:
- Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhrleistung, wenn die Software als Shareware- Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat.
- Die nachfolgenden Ziffern 11 und 12 gelten nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben sombrero. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Gewhrleistungsansprche an seinen Hndler wenden.
- Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Software von der Spezifikation durch die Anwenderdokumentation nicht im Wesentlichen abweicht. Nach dem Stand der Technik ist es nicht mglich, Fehler in der Software vllig auszuschlieen. Eine Gewhrleistung wird daher insoweit nicht bernommen, als sich Fehler nicht oder nur unwesentlich auf die bestimmungsgeme Nutzung der Software auswirken. Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhr dafr, dass die Software mit anderen vom Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet.
- Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Programmtrger und die Anwendungsdokumentation (ausschlielich des Internets) bei bergabe an den Lizenznehmer frei von Material- und Herstellungsmngel sind. Im Falle von Fehlern erfolgt ein kostenloser Austausch.
- Falls die Software wesentlich von der Spezifikation abweicht, erfolgt nach Wahl des Rechtsinhabers kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch in einer Umgehung des Mangels (Workaround) oder in der Lieferung einer neuen Produkt- bzw. Programmversion bestehen, sofern die vertragsgeme Nutzung der Software hierdurch nicht wesentlich beeintrchtigt wird.
- Bleibt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgltig erfolglos, kann der Lizenznehmer nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist die anteilige Herabsetzung der Lizenzgebhr oder die Rcktritt dieses Lizenzvertrages verlangen.
- Eine Gewhrleistung entfllt, sofern der Lizenznehmer die Software entgegen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nutzt, ndert oder erweitert, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Benutzung, nderung oder Erweiterung fr den gerteng Mangel nicht urschlich.
- Im kaufmnnischen Handelsverkehr ist jede Gewhrleistung ausgeschlossen, soweit Mngel nicht unverzglich nach deren Entdeckung - offensichtliche Mngel bis sptestens 7 Tage nach Lieferung - in schriftlicher Form ger werden. Diese Rge muss einen behaupteten Fehler ausreichend spezifizieren und beschreiben, so dass Nachbesserung oder Workaround mglich werden.
- Die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate mit bergabe der Programmtrger bzw. mit bergabe des Registrierungsschlssels, falls die Software aus dem Internet geladen wurde.
12. Haftung
Nachfolgende Haftungsbestimmungen werden vereinbart:
- Der Rechtinhaber bernimmt keine Haftung, wenn die Software als Shareware-Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat.
- Die nachfolgende Ziffer 12 gilt nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben sombrero. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Schadensersatzansprche aus dem Kaufvertrag bis auf Produkthaftungsansprche direkt an seinen Hndler wenden.
- Zum Ersatz von Schden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Rechtsinhaber nur bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit verpflichtet. Diese Beschrnkung gilt nicht bei anfnglicher Unmglichkeit, nachtrglicher, zu vertretener Unmglichkeit, auch nicht bei Verzug, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Schden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pften.
- Fr entgangenen Gewinn, Verlust von Daten und hieraus folgenden Schden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlssigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die sich auf das Risiko derartiger Schdenger. Der Lizenznehmer besttigt durch Annahme dieses Lizenzvertrages, dass der Rechtsinhaber keine Zusicherungen, die ber diesen Vertragstext hinausgehen, sombrero de abgegeben.
- Etwaige Schadensersatzansprche sind der Hhe nach auf solche Schden begrenzt, mit deren mglichem Eintritt bei der Lieferung der Software nach dem Rechtsinhaber, zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstnden vernnftigerweise zu rechnen war.
- Unabhngig von sonstigen Haftungsbeschrnkungen dieser Vereinbarung, wird die Haftung des Rechtsinhabers, auf den Betrag der fr die jeweilige Software, durch den Lizenznehmer zu zahlender Lizenzgebhr, beschrnkt.
- Soweit Schadensersatzansprche nach den vorstehenden Abstzen ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprche gegen Mitarbeiter des Rechtsinhabers.
- Schadensersatzansprche verjhren nach den gesetzlichen Vorschriften, sptestens jedoch mit dem Ablauf eines Jahres der bergabe der Software bzw. des Registrierungsschlssels an den Lizenznehmer.
13. Shareware-Anwender
Haben Sie den Status eines Shareware-Anwenders, haben Sie keine Rechte im Bezug auf Gewhrleistung und Haftung durch den Rechtsinhaber der Software. Es wird Ihnen ausdrcklich gestattet, die Software kostenfrei und Komplett (Setup-Version) weiterzugeben. Kosten fr Datentrger und Versand knnen Sie berechnen. Diese mssen aber den handelsblichen Werten entsprechen. Als Shareware-Anwender gelten die Vertragspunkte 14 und 15.
14. Gerichtsstand
Soweit gem 38 ZPO zulssig, wird fr alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Rechtsinhaber und dem Lizenznehmer die ausschlieliche Zustndigkeit des Amtsgerichtes zu Mlheim an der Ruhr. Unbeschadet dessen bleibt dem Rechtsinhaber zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers berechtigt. Der Gerichtsstand fr Vollkaufleute ist Mlheim an der Ruhr.
15. sonstige Vereinbarungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich nach dem Recht der BRD richtet, ungltig sein oder werden, so berhrt es die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Des weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB), welche der Lizenznehmer durch Aufforderung zugestellt bekommt. Eine ungltige Bestimmung ist durch die Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungltigen Bestimmung am nchsten kommt, zu ersetzen. Dies gilt fr den Fall einer Lcke entsprechend.